Finanzielle und andere Unterstützungen

erhält man, wenn das Kind zu mind. 50 % eine Behinderung hat. Beantragen kann man die erhöhte Familienbehilfe beim zuständigen Finanzamt.
das Formular (gilt österreichweit) kann man sich HIER herunterladen und ausdrucken.

PFLEGEGELD
wenn ein ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf besteht und die Pflege mind 50 Stunden (Differenz zu einem gesunden Kind) im Monat beträgt, kann man Pflegegeld für das Kind beantragen. Da das Pflegegeld vom jeweiligen Bundesland ausbezahlt wird, gibt es hier verschiedene Anträge.
Fürs Burgenland bitten DIESEN Antrag verwenden 
Wenn Sie in Niederösterreich wohnen, dann DIESEN Antrag ausfüllen und an die Landesregierung senden.

BEHINDERTENPASS
damit bekommt man Ermäßigungen bei Freitzeit- und Kultureinrichtungen. Ist unter anderem Voraussetzung für die Beantragung der Gratisvignette
HIER das Antragsformular - dass an das jeweile Bundessozialamt geschickt werden sollte 

GRATISVIGNETTE
ist die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar kann eine gratis Jahres-Autobahnvignette beim Bundessozialamt angefordert werden
Voraussetzung: Behindertenpass

AUSWEIS NACH §29 STVO (STRASSENVERKEHRSORDNUNG)
zeitlich unbeschränktes Parken in Kurzparkzonen
Parken auf gekennzeichneten Behindetenparkplätzen
Voraussetzung: dauernden schweren Gehbehinderung (auch schon bei Kindern beantragbar)
wird bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft beantragt

BEFREIUNG VON DER MOTORBEZOGENEN VERSICHERUNGSSTEUER
Voraussetzung: 
das KFZ ist auf das behindete Kind zugelassen
das Kind besitzt eien §29 Ausweis oder einen Behindertenpass (mit dem Eintrag: Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung)
Beantragung direkt bei der eigenen KFZ-Versicherungsanstalt

EUROSCHLÜSSEL
Zugang zu barrierefreien öffentlichen WC´s  (die nur mit diesem Schlüssel zu öffnen sind)
das Antragsformular kann man HIER herunterladen.